Revisionssichere E-Mail-Archivierung

Ihre E-Mails, revisionssicher archiviert und immer verfügbar.

Wir machen Ihnen ein gutes Angebot.

Revisionssicher.

Die Echtheit Ihrer Daten kann durch Journaling-Archivierung juristisch belegt werden.

Rundum Sorglos.

Verzichten Sie auf eine teure und Wartungsintensive Inhouse-Lösung – wir kümmern uns um alles.

Regelbasierte Archivierung.

Durch Retentionsrichtlinien und Regelwerke lässt sich die E-Mail Archivierung hocheffizient und granular automatisieren.

In der Schweiz.

Ihre Daten befinden sich in unseren Datacentern in der Schweiz (ISO-27001- und FINMA-RS 08/7-konform).

Endpoint-Integration.

Sie erhalten einen direkten und einfachen Zugriff auf das E-Mail Archiv in der Cloud durch ein Outlook-Add-In oder den Desktop Client.

Zum Fixpreis.

Monatliche Verrechnung und Kündigungsmöglichkeit. Planbar, übersichtlich und preiswert.

Ihre E-Mails sind zu wichtig, um verloren zu gehen? Rufen Sie an!

Noch Fragen?

Warum brauchen wir eine E-Mail-Archivierungslösung?
OR Art. 957 ff.
Gemäss OR gilt für Unternehmen in der Schweiz die «Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung». Die dazugehörige Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) schreibt vor, dass Buchungsbelege, Geschäftsbücher, Geschäftsberichte und Revisionsberichte orgdnungsgemäss aufbewahrt werden müssen.
Was muss alles archiviert werden?
«Buchungsbelege»
Als Buchungsbelege gelten alle schriftlichen Aufzeichnungen auf Papier oder in elektronischer Form, die notwendig sind, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall oder Sachverhalt nachvollziehen zu können. Dazu gehört jegliche Geschäftskorrespondenz (E-Mails, Briefe), E-Mail Anhänge, Rechnungen, Angebote, Aufträge, Zahlungsbelege und vieles mehr.
Wie lange müssen diese Daten aufbewahrt werden?
10-25 Jahre
Für Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz besteht prinzipiell eine Aufbwahrungspflicht von 10 Jahren. Bei Korrespondenz zu Immobiliengeschäften gilt eine Vorgabe von 20 Jahren.
Wer ist in unserem Unternehmen zuständig für die Umsetzung der E-Mail-Archivierung?
Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Umsetzung der rechtlichen Anforderungen zur Aufbewahrung von E-Mails liegt bei der Geschäftsleitung eines Unternehmens. Kommt diese ihrer Pflicht nicht nach, drohen Strafen. Es folgen je nach Umstand steuerliche, konkursrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen.
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Zuverlässiger IT Support – immer an Ihrer Seite!

Egal, ob kleine Fragen oder grosse Herausforderungen – unser IT Support ist immer für Sie da. Verlassen Sie sich auf schnellen, zuverlässigen Service für all Ihre Anliegen.

Sind Sie ausreichend geschützt?

Unser Cyber Security Assessment deckt Schwachstellen auf und gibt Ihnen massgeschneiderte Empfehlungen für eine nachhaltige Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit.

 

Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.